Kein Verzicht bei Übergabeprotokol

Sehr häufig kommt es bei Beendigung eines Mietverhältnisses zu Streitigkeiten zwischen dem Vermieter und dem Mieter in Bezug auf entstandene Mängel in einer Wohnung. Allerdings muss bei diesen Mängeln oder Schäden sehr genau unterschieden werden, ob es sich hierbei um größere Schäden handelt, wie beispielsweise Löcher im Teppich oder stark beschädigter Parkettboden oder ob nur gewisse Schönheitsreparaturen durchzuführen sind.

Dies kann das Beseitigen von Bohrlöchern in der Wand sein, um hier nur ein Beispiel zu nennen. Oftmals kann aber gar nicht geklärt werden, ob diese Schäden oder Mängel wirklich durch den Mieter verursacht worden oder diese schon vor dem Mietverhältnis bestanden haben. Deshalb ist es sehr wichtig, vor dem Einzug in eine neue Wohnung und beim Auszug aus der Wohnung ein Übergabeprotokoll anzufertigen. Mit diesem Protokoll können spätere Streitigkeiten verhindert werden, denn vor Gericht zählt ein solches Protokoll als Beweismittel.

Übergabeprotokoll kostet nichts

Außer etwas mehr Zeit bei der Wohnungsübergabe kostet ein solches Übergabeprotokoll nichts. Auf vielen Internetseiten finden sich extra Formulare dafür, die einfach und ohne Gebühren ausgedruckt werden können. Ein solches Protokoll kann auch entscheidend sein, wie schnell die hinterlegte Kaution ausbezahlt wird. In der Regel steht dem Vermieter für die Rückzahlung eine angemessene Zeit zur Verfügung, in der er die Wohnung gegebenenfalls auf Schäden überprüfen kann.

Ist jedoch im Protokoll vermerkt, dass es keine Schäden gibt und auch keine höhere Nebenkostenabrechnung mehr zu erwarten ist, so muss der Vermieter die Kaution unverzüglich ausbezahlen. Um bei der Übergabe der Wohnung auf Nummer sicher zu gehen, sollte man trotz Übergabeprotokolls immer einen Zeugen dabei haben oder gegebenenfalls auch den Zustand der Wohnung zusätzlich zum Protokoll mit Fotos dokumentieren. Mit diesen Maßnahmen gibt es später überhaupt keinen Zweifel mehr an der Richtigkeit von Aussagen.

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