Bürgschaft oder Kaution

Ein hoher finanzieller Kostenfaktor bei einem Umzug stellt die Mietkaution für die neue Wohnung dar. Die Kaution stellt für den Vermieter eine Sicherheitsleistung dar, die für den Fall gedacht ist, wenn der Mieter seinen Verpflichtungen und hier in erster Linie der Zahlung der Miete, nicht nachkommt. Allerdings darf die Höhe der Kaution drei Monatsmieten nicht übersteigen.

Berechnungsgrundlage ist auch nicht die gesamte Miete, sondern nur die Nettomiete, das heißt ohne alle Mietnebenkosten. Ferner ist der Mieter dazu berechtigt, die Kaution in drei gleichen Monatsbeträgen als Raten zu bezahlen. Der Vermieter ist nicht berechtigt, die Summe in einem Betrag zu fordern. Doch in solch einem Fall kann es durchaus möglich sein, dass die Wohnung nur der bekommt, der die Kaution in einem Betrag auf den Tisch legt.

Der Vermieter wiederum ist dazu verpflichtet, dass er die Kaution bei einer Bank anlegt und zwar getrennt von seinem privaten Vermögen. Die Kaution muss so angelegt sein, dass der Mieter im Falle einer Insolvenz des Vermieters dennoch sein Geld wieder bekommt. Die Kaution muss auch so angelegt werden, dass für die Anlage Zinsen erwirtschaftet werden. Die Kündigungsfrist der Anlage darf drei Monate nicht überschreiten.

Möglichkeit einer Bürgschaft

Eine interessante Variante, um die Kautionszahlung zu umgehen, ist eine Bürgschaft in Höhe der Kautionssumme beim Vermieter zu hinterlegen. Dies ist eine sehr günstige Methode, um sich die Zahlung der Kaution zu sparen. Wird von einer Kautionszahlung von 1.000 Euro ausgegangen, so kann beispielsweise bei der Deutschen Kautionskasse gegen eine Gebühr von nur 5 Prozent diese Bürgschaft erworben werden.

Zu diesen Kosten kommt noch eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro dazu und natürlich ein monatlicher Betrag, der zu leisten ist. Dieser ist aber sehr niedrig und entspricht bei 1.000 Euro Kautionssumme nur einem Betrag von etwa 9 Euro im Monat. Diese Bürgschaft ist ähnlich wie eine Versicherung. Der Vorteil ist, dass das Geld für die Kaution auch anderweitig verwendet werden kann und beispielsweise davon die neue Einrichtung finanziert werden kann. Es gibt bei diesen Bürgschaften keine Mindestvertragslaufzeit und der Vertrag kann jederzeit wieder gekündigt werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert